MUPAD LIZENZABKOMMEN FÜR ENDBENUTZER Abschnitt I wendet sich an die Benutzer, die keine Lizenz für MuPAD (im folgenden "Software" genannt) erworben haben. Abschnitt II richtet sich an Benutzer, die bereits eine Lizenz für diese Software erworben haben. Abschnitt III gilt für alle Benutzer. Falls Sie eine Lizenz für diese Software erwerben möchten, dann kontaktieren Sie bitte SciFace Software GmbH & Co. KG (im folgenden "SciFace" genannt) im Technologiepark 12, D-33100 Paderborn, Deutschland, oder senden Sie eine Email an distribution@sciface.com . Dieses Abkommen regelt die Vergabe von Einzellizenzen. Die Lizenzbedingungen für Schulen und Hochschulen werden gesondert behandelt. Falls Sie bereits eine Schul- oder Hochschullizenz erworben haben, dann gelten die Bedingungen des Abkommens, daß der Software separat beigefügt ist. Indem Sie die Software installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen des Lizenzabkommens gebunden zu sein. ABSCHNITT I SciFace gewährt Ihnen eine nicht-übertragbare kostenfreie Einzellizenz zur Nutzung der Software, falls die Software zum Zweck der Evaluation/Prüfung benutzt wird. Die Dauer der Lizenz ist auf 30 Tage beschränkt. Die Software ist eine voll funktionale Version von MuPAD. Sie könnendie Software gemäß Abschnitt III - Nutzungsrecht einsetzen. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS Kostenfreie Software wird ohne Anspruch auf Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Es wird weder eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die auf Grund der Nutzung der Software entstehen könnten, noch für entgangende Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software stehen könnten, übernommen. Das gesamte Risiko der Nutzung der Software liegt bei Ihnen. Sollte sich die Software als defekt herausstellen, so tragen Sie und nicht SciFace jegliche Reparatur- und Service-Kosten. Dieser Gewährleistungsausschluß ist ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzabkommens. Abschnitt II SciFace gewährt Ihnen eine nicht-übertragbare Einzellizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation. Sie können die Software gemäß Abschnitt III - Nutzungsrecht einsetzen. Die folgenden Gewährleistungen gelten, sofern die entsprechenden Lizenzgebühren entrichtet wurden. GEWÄHRLEISTUNG Folgende Gewährleistungen gelten 6 Monate, beginnend mit dem Tag, an dem Sie die Software erhalten haben. SciFace gewährleistet, daß die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionalität umfaßt und bei ordnungsgemäßer Bedienung gemäß der Dokumentation arbeitet. SciFace übernimmt hingegen keine Gewährleistung, daß die Software ununterbrochen oder fehlerfrei arbeitet. SciFace gewährleistet weiter, daß das Medium, auf der die Software geliefert wird, frei von Defekten ist. Die Garantie bezieht sich nur auf Medien, die direkt von SciFace geliefert werden. Die einzige Verpflichtung seitens SciFace bzgl. dieser Gewährleistung ist: (a) defekte Medien auszutauschen, oder (b) dem Anwender zu erläutern, wie die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität erreicht werden kann, oder (c) die Lizenzgebühren zu erstatten, falls obige Abhilfen nicht durchführbar sind. Nur wenn Sie SciFace über die Probleme bzgl. der Software unterrichten, und nachweisen, wann Sie die Software erhalten haben, können Gewährleistungsansprüche gegenüber SciFace geltend gemacht werden. SciFace wird entsprechende Maßnahmen durchführen, um innerhalb von 30 Tagen aufgetretene Fehler zu beseitigen. Dies sind die einzigen Gewährleistungen, die SciFace übernimmt. Es wird weder eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die auf Grund der Nutzung der Software entstehen könnten, noch für entgangende Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software stehen könnten, übernommen. Es wird keine Gewährleistung übernommen, daß die Software speziellen Anwendungen und Anforderungen gerecht wird. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Hardware und die Software (Betriebssystem), für die diese Software entwickelt wurde. Jedwede Art von Modifikationen, nicht-autorisierte oder unsachgemäße Benutzung der Software oder des Mediums (auf dem die Software geliefert wird), oder der Verstoß gegen einzelne Bestimmungen dieses Abkommens führt zum sofortigen Ausschluß der Gewährleistung; die Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation erlischt hierdurch ebenfalls. ABSCHNITT III NUTZUNGSRECHT Sie dürfen: * die Software auf einem einzelnen Rechner benutzen; * die Software in einem Rechner-Netzwerk benuzten, vorausgesetzt, daß jede Person die Zugang zu der Software hat, eine Lizenz besitzt; * die Software auf mehreren Rechnern installieren, solange nur eine Kopie zur selben Zeit benutzt wird; * die Software zur Archivierung kopieren. Sie dürfen nicht: * anderen Personen die Erlaubnis zur Nutzung der Software erteilen, außer die Person ist in Besitzt einer eigenen Lizenz; * die gleichzeitige Nutzung der Software erlauben oder ermöglichen, außer jede Person die Zugang zu der Software hat, ist in Besitz einer Lizenz; * die Software modifizieren, dekompilieren, mit einem Disassembler bearbeiten oder Produkte, die auf der Software basieren, herstellen; * die Software, außer zur Archivierung, kopieren; * die Software vermieten oder anderweitig die Rechte an der Software an Dritte weitergeben; oder * Kennzeichnungen und Eintragungen bzgl. der Eigentumsrechte oder der Urheberrechte aus der Software entfernen. Unberechtigte Reproduktion oder nicht autorisierter Vertrieb der Software oder einer ihrer Komponenten wird gerichtlich verfolgt. Diese Lizenz gibt Ihnen keinerlei Rechte an dem Produktnamen, den Eigentumsrechten den Urheberrechten oder dem geistiges Eigentum der Software. Diese Rechte verbleiben mit dem Erwerb einer Lizenz bei SciFace und/oder seiner Distributoren. Die Software ist urheberrechtlich und durch internationale Vereinbarungen geschützt. BEENDIGUNG Die Lizenz erlischt automatisch, falls Sie gegen die Bestimmungen dieses Abkommens verstoßen. Bei Beendigung müssen Sie dafür Sorge tragen, daß alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichtet werden. SONSTIGES Sollte eine Bestimmung des Lizenzabkommens unwirksam sein oder werden, gilt das Lizenzabkommen im übrigen in vollem Umfang; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt, wenn sich Lücken des Abkommens herausstellen.